Von einem solchen ist allerdings nur auszugehen, wenn der Täter – anders als hier – in Willensübereinstimmung mit dem Opfer aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Tatplan übernimmt, dieses und sich selbst zu töten …. Auch von anderen Unternehmen gingen Mahnungen ein. Arglos ist dabei, wer sich im Zeitpunkt der Tat, also bei Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Handlung, keines … Beide Auffassungen sind aber im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. B. ein heimtückisches Wesen. Rechtsprechung | Feindliche Willensrichtung Der BGH führt dazu aus: „ Nichts anderes … gilt, wenn der Täter annimmt, zum Besten seines Opfers zu handeln, aber bewusst davon absieht, sein Opfer zu fragen, obwohl dieses zu einer autonomen Willensentscheidung in der Lage war und leicht hätte sagen können, ob es auch wirklich aus dem Leben scheiden möchte.“. Schließlich tötete er seine im Ehebett schlafende Frau, indem er ihr mit einem schweren Hammer neun wuchtige Schläge gegen den Kopf versetzte. Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Der BGH schränkt das Mordmerkmal der Heimtücke durch zwei Maßnahmen weiter ein: Er fordert zusätzlich ein Handeln in feindseliger Willensrichtung. Die später getötete Ehefrau wusste zwar um die allgemeine und sich auch gerade in den letzten Monaten vor der Tat stets verschlechternde finanzielle Situation der Eheleute, hatte aber keine genauen Kenntnisse von der Lage. Welche Aufgabe erfüllt sie denn? Die Rechtsfolgenlösung „überholt“ die feindliche Willensrichtung bei der Heimtücke Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. aa) Arglosigkeit. Die Rechtsmittel haben teilweise Erfolg. 07.04.2021 Rechtsfolgenlösung:Sofern die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht schuldangemessen erscheint, sind „außergewöhnliche Umstände“ über die Rechtsf… Auflage München 2014, § … Die folgten nun der Auffassung der Staatsanwaltschaft: Das LG habe einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt. Relevanz erlangt dieser Streit u.a. Das Leid der Welt sollst du nicht ertragen, Antonia Cohrs www.examensgerecht.de 1 DAS LEID DER WELT SOLLST DU NICHT ERTRAGEN BGH, Urteil vom 19.6.2019 – 5 StR 128/19, BGH NJW 2019, 2413 Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. Mai 2019, § 211 Rn. Heimtücke, Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen, Für das erste und das zweite Staatsexamen. Diese feindselige Haltung des Täters gegen das Opfer zeigt sich darin, daß er dessen Arg- und Wehrlosigkeit zum Töten ausnutzt. Wegen einer Blasenschwäche war sie inkontinent. Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Dresden glaubte der Angeklagte, seine Ehefrau mit all diesen existenzbedrohenden Tatsachen verschonen zu müssen. bei der Tötung des Haustyrannen und bei dem sog. handelt heimtückisch, wer bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. 17 Ignor hält die schwerpunktmäßig opferorientierte Ausle-gung der Heimtücke für problematisch. Damit können besondere, nachvollziehbare Motive auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden. – Arglosigkeit: Zustand, in dem sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs durch diesen konkreten Täter versieht. Allerdings überzeugt ein weiteres Argument der Rspr. Heimtücke als ein Korsett, auf welches de lege ferenda zu verzichten sei. verwerflicher Vertrauensbruch. Sie … Das neunmalige Zuschlagen mit dem Hammer hat kausal und objektiv zurechenbar den Tod der E verursacht. Aufgrund der Entscheidung des Großen Senats aus dem Jahr 1981 sieht der jetzige 5. 5 StR 128/19). September 1956 – GSSt 1/56, BGHSt 9, 385; vgl. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss. dass es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine mögliche Einschränkung des Merkmals der Heimtücke mangels feindseliger Willensrichtung nicht lediglich auf das tatsächliche Vorhandensein eines altruistischen Motivs ankommt, sondern auch normative Erwägungen eine Rolle spielen … Gerade bei Tötungshandlungen aus vermeintlichem Mitleid hat der Bundesgerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass sich darin auch Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht offenbaren kann …, etwa weil es darum geht, die eigenen Vorstellungen über Würde und Wert des Lebens eines anderen Menschen durchzusetzen …“. a) Heimtücke. Heimtücke Nach ständiger Rspr. 17.07.2019 Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. 12.12.2019. Liegt eine solche feindselige Willensrichtung vor, arbeitet der BGH ggf. In: Legal Tribune Online, Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss. Was die sog. Die Heimtücke ist ein tatbezogenes Mordmerkmal (§ 211 II StGB). Der BGH hob das Dresdener Urteil daher auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Heimtücke: Bewusste Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung (nach der Mindermeinung: unter Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung). BeckOK-StGB/Eschelbach, Stand 1. Motive für eine ansonsten heimtückische Tötung könnten, von Ausnahmefällen abgesehen, regelmäßig nicht auf der Tatbestandsseite, sondern lediglich bei der Prüfung der Rechtsfolgenlösung berücksichtigt werden, so der BGH. Der Mann hatte seine Ehefrau im Schlaf getötet. E. Heimtücke als normatives Tatbestandsmerkmal 36 F. Gefahren der normativen Restriktion - und ihre Beherrschung 38. Der 5. Nach einer anderen in der Literatur vertretenen Auffassung soll das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit einen verwerflichen Vertrauensbruch darstellen (vgl. Hat das Opfer hingegen seinen Willen, auch in einer gesundheitlich schwierigen Situation leben zu wollen, geäußert, dann wird die feindliche Willensrichtung bejaht, auch wenn der Täter durch Mitleid motiviert wird und zum vermeintlichen „Besten“ des Opfers handeln möchte (BGH, Beschluss vom 7. Es hat Spielschulden, kann Miete und Strom nicht mehr bezahlen und erwartet jederzeit die fristlose Kündigung und eine Strafanzeige, da er dem Taxiunternehmen, bei dem angestellt ist, die Einnahmen vorenthält. Es kommt deshalb darauf an, ob das Opfer im konkreten Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnete. Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und darauf beruhenden Wehrlosigkeit. Nach diesen Maßstäben und unter Berücksichtigung der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des LG sei im Ergebnis davon auszugehen, dass der Angeklagte seine Ehefrau in feindseliger Willensrichtung und damit heimtückisch getötet hat, entschied der Senat. Ein schuldminderndes Tatmotiv könne nur ausnahmsweise auf der Rechtsfolgenseite berücksichtigt werden. als zusätzliche einschränkende Komponente die „feindliche Willensrichtung“ eingeführt. Dieses Thema "ᐅ Heimtücke-versuchter Mord - Strafrecht / Strafprozeßrecht" im Forum "Strafrecht / Strafprozeßrecht" wurde erstellt von ksch, 1.Februar 2012. Wehrlos ist, wer aufgrund seiner Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit zur Verteidigung hat. Das Mordmerkmal der Heimtücke erschöpfe sich in einer besonders gefährlichen Begehungsweise, nämlich der vorsätzlichen Lebensvernichtung auf heimtückische Weise. Kapitel Die Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Grenzfällen der Heimtücke 39 ... Feindliche Willensrichtung als normative Restriktion 184 § 211 Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Urt. 55 f.) und kann auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats auf der Tatbestandsebene grundsätzlich nicht zur Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke führen.“. Der BGH (a.a.O.) ), Incoterms® 2020 für Fortgeschrittene - Teil 2/2, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht im Fernstudium/online, Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Raser wegen verbotenen Kraftfahrtrennens verurteilt - "Die Auto­bahn als Spiel­wiese gebraucht", Hochstapelei vor Gericht - Eine Pro­vo­ka­tion für die Justiz, BGH zum Verkauf von Hanftee - Nur wenn sich wir­k­lich nie­mand berau­schen kann, OLG hebt Freispruch für "Stealthing" auf - Heim­lich unge­schützter Gesch­lechts­ver­kehr ist strafbar, OLG Dresden verurteilt weitere Unterstützer der "Gruppe Freital" - "Freun­des­kreis einte ras­sis­ti­sche Gesin­nung". Zwar habe der Angeklagte seine Ehefrau unter bewusster Ausnutzung ihrer Arg- und Wehrlosigkeit erschlagen. Das Opfer ist zu einer autonomen Entscheidung nicht fähig: Das Opfer ist mit seiner Tötung einverstanden (so beim erweiterten, einseitig fehlgeschlagenen Suizid). §§ 212, 211 StGB strafbar gemacht haben könnte. Während dies auf der Ebene des Tatbestandes keine Differenzierungen zulasse, könnten sich erhebliche Unterschiede bei der Schuld ergeben wie etwa bei affektiver Antriebslage, besonderen Beweggründen oder der Belastung des Täters durch Provokation und Konflikt (aaO, S. 117). Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. "feindliche Willensrichtung" bei Heimtücke ist, ist eben nicht trivial. Der BGH führt dazu aus: „Denn außergewöhnliche Umstände im oben genannten Sinne hat der Große Senat in seiner späteren Entscheidung gerade in besonderen Motiven für die Tötung erblickt, namentlich bei durch notstandsähnliche, ausweglos erscheinende Situationen motivierte, in großer Verzweiflung, aus tiefem Mitleid oder aus „gerechtem Zorn“ aufgrund einer schweren Provokation begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981, aaO, S. 119). Die „Rechtsfolgenlösung“ bietet den Vorteil, dass das Tatbestandsmerkmal der „Heimtücke“ bestimmt genug bleibt. Sie nahm Psychopharmaka. Nachdem die ahnungslose E sich zu Bett begeben hat, nimmt er einen Hammer und erschlägt diese mit 9 wuchtigen Schlägen. Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. April 2008 (LG Berlin) Mord und "eigenmächtige Sterbehilfe" (niedrige Beweggründe; Heimtücke bei vermeintlich mildtätiger Erlösung von unheilbaren Krankheiten: feindliche Willensrichtung, schutzbereite Dritte). Zusammengefasst kommt der BGH damit zu folgendem Ergebnis: „Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung deshalb grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. „Mitleidsmord“. Der Entscheidung des BGH (Urteil v. 19.06.2019 – 5 StR 128/19, besprochen in NJW 2019, 2413) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 62jährige Taxifahrer A ist finanziell am Ende. Es fehle aber an der feindseligen Willensrichtung des Vorgehens, weil er in dem Glauben getötet habe, zum Besten seines Opfers zu handeln. Mord aus Mitleid Die ältere Entscheidung des BGH, die das Mordmerkmal der Heimtücke tatbestandlich einschränkte, wenn der Täter glaubt, zum Besten seines Opfers zu handeln und ihm daher die feindliche Willensrichtung fehle, sei überholt (BGH, Beschluss v. 22.9.1956, GSSt 1/56). § 216 StGB, der die Anwendung des § 211 sperrt. In "feindseliger Willensrichtung" handelt ein Täter nach Auffassung des BGH jedoch trotzdem, wenn er annimmt, zum Besten seines Opfers zu handeln, aber bewusst davon absieht, sein Opfer zu fragen, obwohl sich dieses zum Tatzeitpunkt zu einer autonomen Willensentscheidung in der Lage befand und leicht hätte sagen können, ob es auch wirklich aus dem Leben scheiden möchte. Problem – Verwerflicher Vertrauensbruch bei der Heimtücke. Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Dem folgt die Literatur weitestgehend. Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Der BGH hat zu einem besonderen Fall und dem Mordmerkmal der Heimtücke entschieden: An der erforderlichen feindseligen Willensrichtung könne es nur dann mangeln, wenn die Tötung dem Wunsch des Opfers entspricht, so die Richter. feindliche Willensrichtung 18 Zum einen habe dies – da die Gerichte auch auf die Gesinnung (feindliche Willensrichtung, Ausnutzungsbewusstsein) oder … Entscheidend ist hier die subjektive Wahrnehmung des B, … 103 II GG problematisch. Mordmerkmals der Heimtücke privilegiert würde. 2 Das ist … Auch eine Tötung zum vermeintlich „Besten“ des Opfers zeichnet sich allein durch ein solches besonderes Motiv aus (vgl. [1] bb) Wehrlosigkeit. Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung. Einziges Tatmotiv war – nach den Feststellungen des Schwurgerichts –, seiner Ehefrau durch die Tötung ein Leben im finanziellen Ruin zu ersparen. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen. Dezember 1957 – GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143) hat 1956 entschieden, in Fällen der vorliegenden Art eine tatbestandliche Einschränkung über das zusätzliche Merkmal der „feindlichen Willensrichtung“ vorzunehmen. Um sie dieser Existenzbedrohung nicht auszusetzen, beschließt A, zuerst seine Frau und dann sich selber zu töten. Der Begriff „Heimtücke” hat nach allgemeinem Sprachgebrauch eine feindliche Willensrichtung des Täters gegen das Opfer zum Inhalt. Ist das Opfer nun in der Lage, seinen Willen zu äußern, dann besteht wegen des im Grundgesetz verankerten Grundsatzes des absoluten Lebensschutzes für den Täter eine Pflicht, nachzufragen. mit der sog. Diese feindselige Haltung des Täters gegen das Opfer zeigt sich darin, daß er dessen Arg- und Wehrlosigkeit zum Töten ausnutzt. Heimtücke bedeutet in der deutschen Sprache eine hinterlistige Bösartigkeit, jemand hat z. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Revision ein, über die nun die Leipziger* Richter zu entscheiden hatten. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, 19.06.2019, 5 StR … Die nachfolgende Tötung wäre zudem wahrscheinlich eine solche gem. a) Heimtücke Das sehr klausurrelevante Mordmerkmal der Heimtücke wird definiert als „bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosig-keit des Opfers“.1 Oft wird bereits in der Definition ergän-zend darauf hingewiesen, dass die Tötung „in feindlicher Willensrichtung“ erfolgen muss. Ein solcher Ausnahmefall könne etwa dann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt, so der BGH weiter. dazu die Ausführungen bei Schönke/Schröder-Eser/Sternberg-Lieben § 211 Rn. SRDie Rechtsfolgenlösung „überholt“ die feindliche Willensrichtung bei der Heimtücke. 1 StGB kommt eine Absenkung des Strafrahmens von „lebenslang“ hin zu „3 bis 15 Jahren“ in Betracht (BGH, Beschluss vom 19. 10 Inhaltsverzeichnis 3. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- … Im vorliegenden Fall ist zu bedenken, dass A aus Verzweiflung und zu dem, nach seiner Vorstellung, „vermeintlich Besten“ des Opfers gehandelt hat. Diese Arglosigkeit kann mit in den Schlaf genommen werden, da derjenige, der sich schlafen legt, dies in dem Vertrauen tut, ihm werde während des Schlafes nichts passieren. Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! Er nahm an, sie würde es nicht verkraften, insoweit mit der "harten Realität" konfrontiert zu werden. Beachten Sie, dass in diesen Fällen aller Voraussicht nach schon § 216 StGB einschlägig sein wird, der gegenüber § 211 StGB eine Sperrwirkung entfaltet, so dass es auf die Heimtücke gar nicht ankommt. Was ist der Sinn und Zweck der feindlichen Willensrichtung? Sie litt unter Einschränkungen ihrer Gehfähigkeit und wurde von ihrer Umwelt oft als deprimiert und niedergeschlagen wahrgenommen. Fraglich ist, ob A dabei heimtückisch gehandelt hat. Zeitlich nachfolgend hat der Große Senat des BGH zum Tatbestandsmerkmal der Heimtücke dann die sog. Bei der Heimtücke verlangt die Rechtsprechung die feindliche Willensrichtung und die Lit. Der eigene Suizidversuch mittels Medikamenten scheitert nachfolgend. BGH zur Heimtücke: Mord - Heimtücke - restriktive Auslegung von Mordmerkmalen - verwerflicher Vertrauensbruch / feindliche Willensrichtung / negative oder positive Typenkorrektur - entschuldigender 1 StGB in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 19. Außerdem hat die Rspr. Dies war A auch bewusst. Diese Voraussetzungen der Heimtücke liegen damit vor. Vertrauensbruch / feindliche Willensrichtung Fall 4: Die Erlösung II ..... 17 Mord - Heimtücke - restriktive Auslegung von Mordmerkmalen - verwerflicher Vertrauensbruch / feindliche Willensrichtung / negative oder positive Typenkorrektur - entschuldigender An einer feindlichen Willensrichtung fehlt es in diesen Fällen gerade wegen des autonomen Wunsches des Opfers, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden.“. Zu prüfen ist nun, ob A sich gem. Dieses Argument scheint nicht zu überzeugen, ist doch der Weg, den der BGH stattdessen geht, nicht weniger unbestimmt: Der BGH rekurriert stattdessen beim Heimtückemord auf eine feindliche Willensrichtung. Arglos ist das Opfer, wenn es sich zum Tatzeitpunkt keines Angriffs durch den Täter versieht. Mit der Sachrüge beanstanden die Revisionen der Nebenkläger die Verneinung der Mordmerkmale Heimtücke sowie niedrige Beweggründe und erstreben eine Verurteilung wegen Mordes. Damit nicht jede überraschende Tötung zum Heimtückemord wird, wird das Mordmerkmal restriktiv ausgelegt. Senat des BGH die frühere Rechtsprechung zur „feindlichen Willensrichtung“ als überholt an. Heimtücke-versuchter Mord. Strafrecht. . auch Beschluss vom 2. Mai 1981 – GSSt 1/81, BGHSt 30, 105). Nach h.M. handelt heimtückisch, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Seinen Job als Taxifahrer verlor der ehemalige LKW-Unternehmer, der sich bereits von 2004 bis 2011 in der Privatinsolvenz befand, ebenfalls, nachdem er angefangen hatte, die Bareinnahmen als Taxifahrer nicht mehr an seinen Arbeitgeber abzuführen. Zuvor hatte sich die finanzielle Situation des Paares aufgrund der Spielsucht des angeklagten Ehemannes zunehmend verschlechtert. Arglos … Sie … Über einen gemeinsamen Suizid sprach das Paar allerdings nicht, auch sonst wurde die Frau nicht in die von ihrem Mann als hoffnungslos empfundene Situation eingeweiht. Ich habe zwei Fälle gelesen, einmal wurden die Mordmerkmale (bis auf die Rechtsfolgenlösung) im objektiven Tatbstand ausgelegt und bei einem anderen Fall im subjektiven Tatbstand ausgelegt. Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Dezember 1999 – 1 StR 574/99, NStZ-RR 2000, 327). Eine einschneidende Einschränkung des Tatbestandsmerkmals "Heimtücke" liegt ferner darin, daß der Angriff des Täters zusätzlich zu dem Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit auch von einer feindlichen Willensrichtung gegen das Opfer getragen werden muß (BGHSt 9, 385 (390); 11, 139 (143)). Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung keines Angriffs versieht. E hat zwar die angespannte finanzielle Situation gekannt, wusste aber nichts von den existenzbedrohenden Ausmaßen. Zu letzterem gibt es nun eine interessante Entscheidung des BGH aus 2019. führt hierzu folgendes aus: „Der Große Senat für Strafsachen hat – im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und mit Bindungswirkung für alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs – entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise auch beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und allenfalls eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs.